Europäischer Gerichtshof entscheidet zugunsten von Online-Glücksspielbetreibern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass online Glücksspielanbieter anderer EU-Nationen nicht diskriminiert werden dürfen. Daher darf ausländischen Anbietern der Zutritt zum Markt nicht unter dem Deckmantel der Betrugsverhinderung verweigert werden.

Dass die bestehenden Betreiber einen zeitlichen Vorsprung gegenüber Neueinsteigern haben,  wurde als unfairer Wettbewerbsvorteil ausgelegt. Außerdem darf das Ziel, Betreibern Kontinuität, finanzielle Stabilität oder gute Kapitalerträge zu ermöglichen, nicht als öffentliches Interesse bezeichnet werden. Der EuGH betonte auch, dass Mitgliedsstaaten das Online-Glücksspiel häufig zur Steigerung des Steuereinkommens nutzen. Diese Nationen dürfen keine Zugangsbeschränkungen unter dem Vorwand der Kriminalitäts- und der Suchtbekämpfung einsetzen.

Es wurde somit bestätigt, dass neuen Betreibern freier Marktzutritt gewährt werden muss. Von dieser Entscheidung profitiert im Moment vor allem Stanleybet, da der Buchmacher dadurch das Recht hat, den italienischen Markt zu betreten. Die Bewerbung von Stanleybet wurde zuvor von den italienischen Behörden dreimal abgelehnt. Auch die Europäische Kommission entschied gegen den Buchmacher.

David Purvis von Stanleybet merkte an: „Ich hoffe, dass die Europäische Kommission in anderen Rechtssystemen, wie Frankreich, Griechenland und Deutschland, nicht mehr zulässt, dass politische Motivationen das EU-Recht überwiegen.“